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Vor Ort und im Koalitionsvertrag

Wirtschaft

Handwerk 2 Quelle Cdu Christiane Lang

Sachsen ist ein modernes Industrieland mit langer Tradition und großem Zukunftspotenzial. Ein Land des Mittelstands und des Handwerks. Ein Land mit tatkräftigen und verantwortungsvollen Unternehmerinnen und Unternehmern und kompetenten und leistungsbereiten Beschäftigten. Ein Land der Ideen, der Forschung und der Innovationen.

Die Wirtschaft in Sachsen sieht sich mit außergewöhnlichen Herausforderungen konfrontiert. Diese müssen in konstruktiver Zusammenarbeit bewältigt werden. Wir führen daher die Staatsregierung und die Sozialpartner in einem Transformationsdialog zusammen, der den Austausch und die Erarbeitung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses ermöglicht.

Die sächsische Automobilindustrie ist eine Schlüsselbranche in Sachsen, die die Transformation bewältigen muss. Deshalb fördert der Bund regionale Transformationsnetzwerke und -hubs. Der Freistaat unterstützt die beiden sächsischen Netzwerke weiterhin und stellt die nötige Finanzierung bereit. Wir fokussieren uns auf den Erhalt und den Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer sächsischen Standorte. Dazu initiieren wir einen Automobildialog und beziehen dabei die Sozialpartner ein.

Wir wollen mehr Menschen motivieren, Unternehmer zu werden. Dazu wollen wir die Gründerkultur stärken und eine neue Gründerwelle initiieren. Für Start-ups sollen Business Angels, private Risikokapitalgeber und die freie Wirtschaft als Partner intensiver aktiviert und einbezogen werden. Wir aktualisieren die sächsische Gründungsstrategie und setzen den Gründerinnenpreis fort. Wir verstetigen die Gründungsinitiativen an den Hochschulen und Universitäten.

Wir bekennen uns zu den Freien Berufen, die durch hohe Professionalität, Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl, strenge Selbstkontrolle, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit wesentliche Säulen unserer Gesellschaft und Wirtschaft darstellen.

Wir erhöhen den Meisterbonus deutlich mit dem Ziel, diesen zu verdoppeln, insbesondere in Verbindung mit einer Unternehmensnachfolge. Wir prüfen die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen für die Meisterausbildung und die Öffnung für die Abschlüsse als Techniker und als Fach- und Betriebswirt. Damit stärken wir die berufliche Bildung und entlasten Fachkräfte bei den Kosten der Aufstiegsfortbildung.

Sachsen ist der größte Mikroelektronikstandort in Europa. Der weitere Ausbau der Halbleiter- und Zuliefererindustrien ist von herausragender Bedeutung für die wirtschaftliche Zukunft des gesamten Freistaats. Ziel ist es, auch der führende Entwicklungsstandort für Mikroelektronik zu werden. Wir wollen die Wertschöpfungstiefe erhöhen, insbesondere durch den Aufbau von sächsischen Forschungs- und Entwicklungsfähigkeiten im Chipdesign und Advanced Packaging. Die Koordinierung dieser Prozesse bedarf einer angemessen ausgestatteten, bis mindestens 2030 angelegten Steuerungsstruktur.

Arbeit

Finanzen Portmonnaie

Unser Arbeitsmarkt muss attraktiv bleiben. Daher wollen wir die Fachkräftestrategie 2030 nach einem Beteiligungsprozess mit der Wirtschaft aktualisieren. Dabei legen wir den Fokus besonders darauf, Aus- und Weiterbildung auszubauen, die Anreize für Vollzeit zu erhöhen, Schulabbrecherquoten zu senken und das Arbeitszeitgesetz zu modernisieren. Neben der Anpassung an die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt werden wir darin auch die Gruppe Selbstständiger aufnehmen. Entsprechend wird auch der Förderrahmen angepasst.

Mit dem Landesprogramm „Berufliche Aus- und Weiterbildung” unterstützen wir die berufliche Bildung. Wir schaffen Transparenz zu Informationen sowie Angeboten und erleichtern die zielgerichtete Suche auf dem Weiterbildungsmarkt. Dafür soll besonders auch das seitens des Bundes bereitgestellte Angebot des Nationalen Onlineportals für berufliche Weiterbildung „mein NOW“ genutzt werden.

Um den Fachkräftebedarf für die digitale Transformation der sächsischen Wirtschaft zu decken und die digitalen Kompetenzen in der Arbeitswelt zu stärken, fördert Sachsen den Dialog und Wissensaustausch zwischen Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie staatlichen Stellen. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen Aus- und Weiterbildung, der Förderung von Frauen in Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und der Anwerbung von internationalen Fachkräften.

Sicherheit und Migration

Polizei 2

Die Gewährleistung von Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat hat für uns oberste Priorität. Wir stehen für eine vernünftige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Die vielen Umbrüche unserer Zeit erfordern klare Antworten, auch auf Landesebene, und neue wirksame Maßnahmen im Bereich der Inneren Sicherheit.

Wer mit seinem Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung in ihrem Bestand und ihren Kernelementen zu erschüttern versucht, stellt sich bewusst gegen das Fundament unseres Staates. Es ist die Aufgabe der wehrhaften Demokratie, sich nach Recht und Gesetz vor ihren Feinden zu schützen. Dafür brauchen wir in Sachsen starke Institutionen. Wir bekämpfen jede Art von Extremismus konsequent. Das „Gesamtkonzept Rechtsextremismus“ wird für uns zum Vorbild, alle Bereiche des Extremismus analytisch zu betrachten und sie in einem übergreifenden Konzept zusammenzufassen. Wir stärken die Strukturen zur Ermittlung religiös extremistischer Straftaten. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und Polizei unter Beachtung des Trennungsgebotes verstärken. Wir werden das Expertennetzwerk in seiner Funktion als Berater für die Kommunen weiterentwickeln und ihm eine zentralere Rolle geben. Wir stärken das Landeskriminalamt (LKA) und das LfV in der Spionageabwehr und bei den Finanzermittlungen im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse personell und technisch.

Straftaten im Bereich von Hass und Hetze müssen konsequent verfolgt werden. Dafür wollen wir ausreichend Qualifizierung und Ressourcen in Polizei und Justiz zur Verfügung stellen. Die Zentralen Meldestellen für Hasskriminalität im Internet werden wir als Kontaktmöglichkeit für Amts- und Mandatsträger öffnen und anonymisierte Anzeigenerstattungen ermöglichen.

Versuchte oder vollendete Terroranschläge und die anhaltende Bedrohungssituation in den Bereichen Extremismus, Spionage und Cyberabwehr erfordern zeitgemäße und zielgerichtete Befugnisse. Um relevante Informationen zur Abwehr erheblicher terroristischer Gefahren oder zur Verhinderung schwerster Kapitalverbrechen zu gewinnen, bei denen der Rückgriff auf strafprozessuale Befugnisse ausscheidet, wollen wir die Rechtsgrundlagen für präventive Befugnisse der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) schaffen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit werden wir diese Befugnis gesetzlich befristen und nach drei Jahren evaluieren. Darüber hinaus prüfen wir auch die Erforderlichkeit weiterer Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der sächsischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der bundesweiten Entwicklung der Sicherheitsarchitektur und der in Sachsen bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten.

Die Polizei gewährleistet die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung und ist Garant für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie lebt diese Prinzipien im Inneren. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei ist uns wichtig. Dazu wollen wir bspw. das Netzwerk Demokratiearbeit in der Polizei fortsetzen und das Forum Polizeigeschichte ausbauen.

Asylsuchende und Geflüchtete, die ein Bleiberecht haben, genießen unseren Schutz. Flüchtlingspolitik und Arbeitsmigration werden wir dabei klar voneinander trennen. Beschäftigung und Arbeit erleichtern wesentlich die Integration und die gesellschaftliche Akzeptanz. Wir werden die Attraktivität Sachsens für ausländische Arbeits- und Fachkräfte gezielt stärken. Dazu werden wir die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Beschäftigung vereinfachen sowie Verwaltungsprozesse beschleunigen. Zugewanderten Menschen ohne Bleiberecht, die aber in Arbeit stehen und sich integrieren und qualifizieren wollen, eröffnen wir eine Bleibeperspektive unter den Maßgaben des Gesetzes zum Chancen-Aufenthaltsrecht.

Ordnung heißt auch, dass Personen, die kein Bleiberecht haben, den Freistaat Sachsen verlassen müssen. Dieser Grundsatz ist für eine glaubwürdige und ehrliche Migrationspolitik fundamental. Wir wollen, dass die Menschen, die rechtmäßig und auf Dauer bei uns leben und ihren Beitrag für das Wohlergehen unseres Landes leisten, ihren Platz in der Gesellschaft finden. Für uns ist daher die Integration von Menschen ein wichtiges Anliegen. Genauso werden wir die irreguläre Migration systematisch reduzieren und dazu die auf Landesebene entscheidbaren Maßnahmen treffen. Der Schwerpunkt liegt hier auf einer beschleunigten und erhöhten Rückführung ausreisepflichtiger Personen.

Wer nicht freiwillig ausreist, wird abgeschoben. Prioritär abgeschoben werden Straftäter, Extremisten, Gefährder und Personen, die in strafbarer oder missbräuchlicher Weise versucht haben, ein Aufenthaltsrecht zu erwirken. Dadurch wird verhindert, dass die Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft in allen Lebensbereichen überbeansprucht und die Kommunen weiter überlastet werden. Nur so kann Flüchtlingspolitik glaubhaft sein. In diesem Kontext muss es auch möglich sein, gefährliche Straftäter und Gefährder ohne Ausnahme in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.

Justiz

Polizei Sachsen

Eine starke, schnelle und bürgerorientierte Justiz sowie ein leistungsfähiger Justizvollzug bilden das Fundament für Freiheit und Sicherheit in einem starken Rechtsstaat.

Wir setzen uns für konsequente Strafverfolgung als zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung und Prävention ein. In enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften werden wir die konsequente Verfolgung von sogenannten Bagatelldelikten überprüfen. Dazu gehört auch, dass wir die Effizienz der Strafverfolgung steigern, das Instrument der beschleunigten Verfahren stärken und die Zahlen wieder erhöhen. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuß folgen.

Zur Personalgewinnung im ländlichen Raum errichten wir weitere Referendarausbildungszentren in sächsischen Mittelzentren. Wir wollen eine Referendariatszulage für Bedarfsregionen einführen, Richterassistenz ermöglichen und die Stationsauswahl im Referendariat öffnen.

Wir treiben die digitale Transformation der Justiz im Einklang mit Bund und Ländern mit dem Ziel voran, die gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen, zu erleichtern und die Entscheidungsfindung bestmöglich zu unterstützen. Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen – auch von KI-Tools – um Verfahrens- und Aktenführung zu straffen. Besonders für Massenverfahren wirken wir an der Erprobung geeigneter KIAnwendungen mit. Darüber hinaus führen wir ein neues KI-System ein, das Gerichtsentscheidungen vor der Veröffentlichung automatisch anonymisiert. Den Einsatz von Videokonferenztechnik wollen wir weiter ausbauen. Wir beachten die neuen Anforderungen an die bei Gericht tätigen Menschen und sorgen für eine angemessene Qualifikation sowie eine Unterstützung durch IT-Spezialisten.

Wir sorgen dafür, dass in einem modernen Strafvollzug alle digitalen Möglichkeiten genutzt werden, um das vorhandene Personal zu entlasten. Deshalb prüfen wir den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Strafvollzug. Intelligente Kamerasysteme können schon heute einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bediensteten durch die automatisierte Erkennung von Gefährdungslagen leisten, oder Bedienstete bei der Suizidprävention/-überwachung entlasten.

Familien

Familie 2 Quelle Dominik Butzmann

Familie ist der Ort, an dem man in gemeinsamer Lebensweise füreinander Verantwortung übernimmt, wo Erziehung und Bildung stattfinden und der Grundstein für eine gute Entwicklung von Kindern zu verantwortungsbewussten Erwachsenen gelegt wird. In Familien werden Werte, Tradition und Identität vermittelt und ein wichtiger Beitrag für den Zusammenhalt der Generationen geleistet. In Sachsen sollen alle Familienformen Akzeptanz, Unterstützung und Förderung finden und die sozialen Lebensräume gewahrt werden.

Um Eltern zu unterstützen und Kindern eine gute Startposition im Leben zu ermöglichen, wollen wir die Familienförderung und -beratung ausbauen und bei familienpolitischen Maßnahmen insbesondere Mehrkindfamilien stärker berücksichtigen. Den Zugang zu Familienurlaubsangeboten wollen wir erleichtern, indem diese gebündelt und einheitlich beworben werden. Eltern, die in besonders herausfordernden Situationen sind und Hilfestellung benötigen, wollen wir frühestmöglich durch Beratungs- und Betreuungsangebote unterstützen.

Um Familien zu stärken, wollen wir uns auf Bundesebene für eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung einsetzen und auf eine Flexibilisierung insbesondere im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht drängen. Hierbei sehen wir in Zeitwertkonten eine prüfenswerte Möglichkeit. Das Ehegattensplitting soll erhalten und zu einem Familiensplitting weiterentwickelt werden.

Ein Viertel aller Sächsinnen und Sachsen gehört der Generation 65+ an. Im Jahr 2030 wird Sachsen das Bundesland mit dem höchsten Altersdurchschnitt in Deutschland sein. Wir wollen eine selbstbestimmte Lebensweise für Seniorinnen und Senioren in Sachsen gewährleisten. Wir brauchen eine generationsübergreifende Verantwortung, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken und den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht zu werden. Deshalb benötigen wir mehr Aufmerksamkeit für eine passgenaue Gesundheitsversorgung, Mobilität, soziale Teilhabe und ein seniorenfreundliches Wohnumfeld.

Wir wollen innovative, generationsübergreifende und gemeindenahe Angebote unterstützen. Angebote für Seniorinnen und Senioren, wie z. B. „Soziale Orte“, Mehrgenerationenhäuser und Begegnungsangebote sollen verstetigt und bekannter gemacht werden.

Wir stehen dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihre Potenziale entwickeln und Chancen wahrnehmen können. Dafür muss die Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden. Wir wollen die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Arbeit der Jugendverbände, welche unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen erfolgt, weiterentwickeln. Neben der Erziehung und Bildung im Elternhaus und in der Schule oder Kita stellt die Kinder- und Jugendarbeit ein wichtiges Angebot außerhalb der Schule und Familie dar. Die Angebote unterstützen junge Menschen auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Mit einer besseren Förderung von Angeboten auch an Wochenenden ermöglichen wir es Kindern und Jugendlichen, Auszeiten vom schulischen und familiären Alltag zu nehmen.

Wir verstärken den Schutz engagierter Kinder und Jugendlicher. Gemeinsam mit Verbänden, Vereinen, Stiftungen und Kirchen entwickeln wir ein Maßnahmenkonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, das Kompetenzen stärkt, sichere Orte schafft und Präventionsstrukturen verdichtet. Der Landespräventionsrat leitet die Umsetzung. Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Verhaltensauffälligkeiten und besonderem Förderbedarf machen es notwendig, bisher bestehende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln. Insbesondere Kindern und Jugendlichen, die aufgrund von erheblichen eigen- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen ein intensives, pädagogisch spezialisiertes Angebot benötigen, kann gegenwärtig in vielen Fällen sachsenweit kein adäquates Betreuungsangebot gemacht werden. Um diesen Kindern und Jugendlichen mit Auffälligkeiten eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte pädagogische Betreuungsmaßnahme anbieten zu können, wollen wir ein Modellprojekt erproben.

Vereine und Ehrenamt

Soziales 02

Wir wissen, was Sächsinnen und Sachsen für unser Land leisten. Im Ehrenamt organisieren sie Sport, Kultur, soziale Arbeit und sind in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Kammern, Gewerkschaften sowie der Freiwilligen Feuerwehr, beim Rettungsdienst oder dem THW aktiv. Dabei stärken wir ihnen den Rücken. Unser Ziel ist es, mehr Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen.

Mit dem Förderprogramm „Wir für Sachsen“ unterstützen wir Ehrenamtliche unkompliziert mit einer Aufwandsentschädigung. Damit ehrenamtliches Engagement noch mehr Anerkennung findet, möchten wir das Programm fortsetzen. Auch künftig möchten wir Menschen mit Behinderung eine Assistenz im Ehrenamt ermöglichen.

Die Sächsische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung. Wir wollen ihr Angebot erweitern und sie digitalisieren. Die Engagementstiftung wollen wir unterstützen.

Wir wollen das Ehrenamt auf kommunaler Ebene stärken und dafür das Ehrenamtsbudget für Kommunen fortführen. Auf Bundesebene treten wir für die Erhöhung des Übungsleiterund Ehrenamtsfreibetrags gemäß § 3 Einkommenssteuergesetz ein.

Wir setzen uns dafür ein, bürokratische Hürden für Vereine, Stiftungen und andere vergleichbare Einrichtungen abzubauen. Die Berichterstattungs- und Dokumentationspflichten für ehrenamtlich Engagierte in verantwortlichen Positionen wollen wir reduzieren.

Wir verhandeln mit der GEMA einen Landesvertrag, um gemeinnützigen Vereinen die Kosten- und Verwaltungslast für das Abspielen von Musik bei nicht-kommerziellen Veranstaltungen zu nehmen.

Sachsen ist ein Land des Sports und steht in der Tradition von unzähligen Olympiasiegen und einer reichen Vielfalt des Vereinssports. Das soll so bleiben, deshalb fördern wir auch den Sport in seiner Gesamtheit, vom Breiten- und Leistungssport bis zum Behindertenund Rehabilitationssport. Wir unterstützen die Strukturen des organisierten Sports und stärken die Vereinslandschaft.

Wir wollen die Sportförderung für Kommunen und Vereine vereinfachen. Damit ermöglichen wir künftig mehr Freiheit für Entscheidungen vor Ort. Wir halten am bewährten Instrument des Zuwendungsvertrages zwischen dem Landessportbund und dem Freistaat Sachsen fest und prüfen dabei die Möglichkeit einer überjährigen Förderung. Hierbei stärken wir künftig besonders das Ehrenamt. Wir prüfen, wie wir Projekte wie z. B. „Ehrenamt stärken im Sport“ im Zuwendungsvertrag absichern.

Unsere Ortschaften

Cdu Laendl Raum

In den Kommunen schlägt das Herz unserer Demokratie. Die Städte und Gemeinden sind die Orte, in denen die alltäglichen Aufgaben der Daseinsvorsorge und die großen Herausforderungen unserer Zeit umgesetzt werden. Hier zeigen sich auch die Akzeptanz dieser Maßnahmen und der soziale Zusammenhalt. Wir wollen eine starke kommunale Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Diesen neuen Geist werden wir bei allen Rechtssetzungsvorhaben mit kommunalem Bezug berücksichtigen.

Wir wollen die Kommunen langfristig und nachhaltig entlasten. Dafür setzen wir eine Reformkommission unter Beteiligung der kommunalen Ebene ein. Die Ergebnisse sollen in ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung einfließen. Die Kommission soll sich u. a. mit der Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Landes- und (inter-)kommunaler Ebene befassen und Vorschläge zur Stärkung der Subsidiarität, Flexibilisierung und Entlastung vorlegen.

Wir wollen die Sächsische Gemeindeordnung dahingehend novellieren, dass Gemeinden mehr Ermessensspielräume für ihre Entscheidungen erhalten und Potenziale der Anwendung digitaler Techniken besser nutzen können. Wir wollen zudem neue Projektund Experimentierräume in den Landkreisen und Kommunen prüfen, z. B. zur Veränderung inhaltlicher Anforderungen, Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten oder Begrenzung von Kontrollmechanismen.

Wir stehen auch auf kommunaler Ebene zum Prinzip der repräsentativen Demokratie. Dafür ist es unabdingbar, die Hauptorgane der Kommunen – Kreis- und Gemeinderäte – als Rückgrat der kommunalen Selbstverwaltung zu stärken. Die Einrichtung von Beiräten und anderen Beteiligungsformaten sowie die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Fraktionsrechtsstellung und -finanzierung sind auf kommunaler Ebene zu entscheiden.

Wir wollen den vielen Menschen, die sich in Sachsens Kommunen politisch engagieren und Verantwortung übernehmen, den Rücken stärken. Hierfür wollen wir entsprechende Angebote, wie z. B. die Initiative „Stark im Amt“, finanziell und organisatorisch unterstützen. Wir werden ein ressortübergreifendes Dialogformat für und mit Kommunalpolitikerinnen und -politikern etablieren sowie Beratungsangebote der Sicherheitsbehörden und der Justiz bekannter machen.

Darüber hinaus setzen wir uns in Dresden dafür ein, dass die Hauptsatzung geändert und damit die Eingemeindungsverträge der Ortschaften entfristet werden.